1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Angebots von Anette Eßer ~ Kraft des Gewahrseins ~ mit ihrer/m VertragspartnerIn, nachstehend „TeilnehmerIn“ genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden den Teilnehmenden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn die Teilnehmerin oder der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an mich absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Veranstalter bietet Coaching und Seminare, Schulungen, Trainings und individuelle Prozessbegleitung online und offline an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von mir unter anderem in meiner Praxis, meiner Internetpräsenz und mir sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:
Coaching-, Trainings- und Beratungsleistungen
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit Anette Eßer kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per elektronischer Post, per Anmeldeformular oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.
3.2 Jede/r TeilnehmerIn erhält nach Eingang ihrer/seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.
3.3 Die Teilnahmeerklärung bzw. die Anmeldung zu einem Coaching / zu einer individuellen Prozessbegleitung oder einem Seminar/Training ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit Anette Eßer gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 EUR für gegenstandslos erklärt werden.
3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Inhouse-Trainings, schließt Anette Eßer mit der für die TeilnehmerInnen verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab - sofern die Teilnehmenden sich nicht einzeln und persönlich verbindlich anmelden. Dies ist ebenfalls verbindlich.
3.5 Ich behalte mir vor - bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für mich jedoch nur, wenn ich die zum Rücktritt führenden Umstände nachgewiesen und der/dem Teilnehmenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet habe. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.
3.7. Bei Online-Seminaren/Trainings und Coachings entfällt nach der Buchung das Widerrufsrecht von 14 Tagen.
3.8 Bei Online-Seminaren stimmen die Teilnehmenden mit Vertragsabschluss einer Aufzeichnung grundsätzlich zu. Ein konkretes Einverständnis hole ich mir vor jeder Aufzeichnung direkt von jeder/m TeilnehmerIn ein. Auf Wunsch können die TeilnehmerInnen (Einblick in) die Aufzeichnung erhalten.
3.9. Bei Workshops oder Seminaren im europäischen Ausland bzw. an einem anderen Ort in Deutschland trägt die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer das Buchungsrisiko für die Anreise und für die Übernachtung und Verpflegung. Eventuelle Kosten für Stornierungen jeglicher Art werden nicht erstattet.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung/ das Coaching etc. richtet sich nach der aktuellen Preisangabe des Angebots zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Der Auftraggeber/Teilnehmer kann per
Überweisung
Rechnung
Einzug vom Konto oder per
Paypal
seiner Zahlungspflicht nachkommen.
Besondere Zahlungsbedingungen:
4.3 Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung - spätestens jedoch nach 5 Werktagen - ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht mir ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die mir auf ausdrücklichen Wunsch der/des Teilnehmenden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.5 All meine Leistungen verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Mein Honorar ist von der Umsatzsteuer befreit.
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen mir, Anette Eßer und der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch eine Teilnehmerin oder einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behalte ich mir vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt besonders für den Fall einer kurzfristigen ( 1 oder 2 Tage vor Beginn der Veranstaltung) Absage. Bei einer Absage 1 oder 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn stelle ich 50% der gesamten Teilnahmegebühr in Rechnung. Bei einer Absage ab 3 Wochen vor der Veranstaltung stelle ich 25% der gesamten Teilnahmegebühr in Rechnung.
Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt, sowie bei betrieblich notwendigen Terminänderungen stelle ich die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung. Betriebliche Notwendigkeiten sind von mir, Anette Eßer nachzuweisen. Evtl. im Vorfeld aufgekommene Kosten, insbesondere Stornierungskosten für Reisemittel oder Hotelübernachtungen sind vom Auftraggeber zu zahlen.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn sie/er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn sie/er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behalte ich mir vor, die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Ich behalte mir vor, die volle Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt der Teilnehmerin/dem Teilnehmer unbenommen.
6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmenden für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Jede/r TeilnehmerIn unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.
6.4 Die Teilnehmenden verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen bin ich berechtigt, die Teilnehmerin/den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.5 Vor der Veranstaltung muss ich über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit die/der entsprechende TeilnehmerIn bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.6 Bei erkennbaren gesundheitlichen oder psychischen Problemen bin ich berechtigt, die/den betreffenden TeilnehmerIn von der Veranstaltung auszuschließen. Ich behalte mir vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt der/ dem TeilnehmerIn unbenommen.
6.7 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jede/r TeilnehmerIn nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
6.8 Bei Inhouse-Workshops oder Seminaren verpflichtet sich der Auftraggeber die Räume kostenfrei zur Verfügung zu stellen und für die notwendigen Arbeitsmaterialien zu sorgen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass sich die Räumlichkeiten an den Regeln der Unfallverhütungsvorschriften orientieren.
7. Verschwiegenheitspflicht
Ich verpflichte mich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
8. Haftung
8.1 Ich hafte in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Anette Eßer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern hafte ich in demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
9. Sonstige Bestimmungen
Anette Eßer als Veranstalterin verpflichtet sich, die Ethikregeln der ICF (International Coach Federation) zu beachten.
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